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Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen – OlympSchG

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1Das olympische Symbol besteht aus fünf ineinander verschlungenen Ringen: blau, gelb, schwarz, grün und rot, die in dieser Reihenfolge von links nach rechts angeordnet sind.
2Es besteht aus den olympischen Ringen allein, unabhängig davon, ob sie einfarbig oder mehrfarbig dargestellt werden.

Geändert durch Art. 5 Abs. 8 G v. 10.10.2013 I 3799
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25